Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Jeder Unternehmer ist verpflichtet Mitarbeiter zu benennen, die durch entsprechende theoretische und praktische Schulung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult sind, um Entstehungsbränden wirksam entgegenzutreten. Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer, hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Zahl der Brandschutzhelfer auch in Urlaubs-, Abwesenheitszeiten, sowie bei Schichtarbeit gewährleistet ist. Gem. Arbeitsstättenregel ASR 2.2. soll die Anzahl min. 5,0 % der Belegschaft betragen. Die Mitarbeiter sind fachkundig zu unterweisen.

  • Zielgruppe:

Mitarbeiter/-innen in Unternehmen, Verwaltungen, öffentlichen Einrichtungen, die die Funktion des Brandschutzhelfers wahrnehmen sollen

  • Inhalte:

Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Pflichten

Aufgaben des Brandschutzhelfers

Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes

Kenntnisse der betrieblichen Brandschutzorganisation

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall

Handhabung von Feuerlöschern und Verhaltensregeln beim Löscheinsatz

Löschübung am Brandsimulator

  • Gesetzliche Grundlagen:

Arbeitsschutzgesetz § 10

Arbeitsstättenregel ASR 2.2.

Arbeitsstättenregel ASR 2.3.

DGUV-V1 Grundsätze der Prävention

DGUV-V205-023