Regelmäßige Fortbildung Brandschutzhelfer

In diesem Seminar wird die regelmäßige Auffrischung der Brandschutzhelfer geschult. Die Kenntnisse im Bereich Brandschutz werden aufgefrischt und Ihr Wissen auf den aktuellen Stand gebracht. Gemäß der DGUV I – 205-023 soll die Auffrischung alle 3 – 5 Jahre erfolgen. Allerdings ist dieser Intervall bei wesentlichen Änderungen (Änderungen im Brandschutz, Veränderung der baulichen oder betrieblichen Gegebenheiten, Brandfall) zu verkürzen.

  • Zielgruppe:

Mitarbeiter/-innen in Unternehmen, Verwaltungen, öffentlichen Einrichtungen, die die Funktion des Brandschutzhelfers bereits bekleiden

  • Inhalte:

Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Pflichten

Aufgaben des Brandschutzhelfers

Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes

Kenntnisse der betrieblichen Brandschutzorganisation

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall

Handhabung von Feuerlöschern und Verhaltensregeln beim Löscheinsatz

Erfahrungsaustausch

Löschübung am Brandsimulator

  • Gesetzliche Grundlagen:

Arbeitsschutzgesetz § 10

Arbeitsstättenregel ASR 2.2.

Arbeitsstättenregel ASR 2.3.

DGUV-V1 Grundsätze der Prävention

DGUV-V205-023